Kinder müssen in Deutschland krankenversichert werden. Eltern haben – je nach Ausgangslage – die Qual der Wahl. Ob Familienversicherung, die freiwillige gesetzliche Versicherung oder die private Versicherung für Sie geeignet ist, erfahren Sie hier.
Diese Möglichkeiten zur Krankenversicherung des Kindes gibt es
Die Familienversicherung ist der Klassiker unter den Versicherungen für Kinder. Sind beide Elternteile in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, kann das eigene Kind oder die eigenen Kinder ohne zusätzliche Kosten und bei voller Leistung mitversichert werden. Ist nur ein Elternteil Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung müssen einige Voraussetzung für die Familienversicherung erfüllt sein.
Alternativ dazu können Sie sich für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Wie der Name bereits verrät, handelt es sich hierbei leidlich um eine Option und nicht um ein Muss. Wer sein Kind freiwillig gesetzlich versichern lässt, nimmt in der Regel höhere Kosten in Kauf. Meistens greifen jene Eltern auf diese Alternative zurück, die Kinder nicht privat versichern lassen können. Das ist zum Beispiel bei manchen vorerkrankten Kindern der Fall.
Manche Eltern können das Kind in der eigenen oder in einer separaten privaten Krankenversicherung (PKV) versichern lassen. Ob sich das lohnt, hängt von den Konditionen der jeweiligen Kasse an. Die gesetzliche Krankenversicherung ist günstiger als die private Variante.
So funktioniert die Familienversicherung
Das Mitversichern eines Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse ist bei der Variante Familienversicherung gratis. Die Eltern zahlen ihre normalen Beiträge, das Kind muss lediglich mit angemeldet werden. Der Nachwuchs bekommt zeitnah nach der Anmeldung eine eigene Karte von der Krankenkasse, die es beim Arzt oder im Krankenhaus im Fall einer Behandlung vorlegen muss. Einen Nachweis über Vorerkrankungen oder den generellen gesundheitlichen Zustand des Kindes müssen Eltern nicht erbringen. Auch die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle. Es werden keine höheren Beiträge erhoben. Die privaten Anteile an bestimmten Behandlungen – zum Beispiel an nicht unbedingt notwendigen kieferorthopädischen Eingriffen – bleiben für alle Versicherte konstant.
Zusätzliche Kosten für solche Behandlungen fallen für Kinder ebenso an wie für Erwachsene. Welche Behandlungen, Leistungen oder Vorsorgeuntersuchungen aus privaten Mittel bezahlt werden müssen, teilt der behandelnde Arzt oder die Krankenkasse bei Bedarf mit. Es kann sein, dass die eine Leistung bei dem einen gesetzlichen Anbieter mehr oder weniger kostet als bei einer anderen Kasse. Die Höhe des von Versicherten zu zahlenden Zusatzbeitrages hängt nicht davon ab, ob ein Kind mitversichert wird oder nicht.
In der privaten Krankenversicherung gibt es eine solche Familienversicherung nicht. Die einzelnen Mitglieder einer Familie müssen einzeln versichert werden. Das ist deutlich teurer.
Diese Voraussetzungen sind bei der Familienversicherung zu erfüllen
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass ein Elternteil überhaupt gesetzlich krankenversichert ist. Ist nur ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, muss der Nachwuchs ebenfalls privat versichert werden. Eine gesetzliche Familienversicherung kann außerdem nicht in Anspruch genommen werden, wenn der privat Versicherte regelmäßig mehr als monatlich 4950 Euro verdient.
Das Kind muss seinen offiziellen Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem darf es nicht zeitgleich in einer anderen Krankenkasse versichert sein – weder bei einer gesetzlichen, noch bei einer privaten. Des Weiteren dürfen mitversicherte Angehörige keine eigenen Einnahmen haben, die höher als 450 Euro sind.
Generell dürfen Kinder bis 18 Jahre mitversichert werden. Die Möglichkeit zur Familienversicherung besteht nicht nur abhängig vom Alter des Kindes, sondern auch von dem eigenen Einkommen des Nachwuchses. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Studierenden oder Auszubildenden, die nur über geringe eigene Mittel verfügen. Diese dürfen unter bestimmten Umständen auch nach der Volljährigkeit familienversichert bleiben.
Kosten und Voraussetzungen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Die freiwillige gesetzliche Versicherung ist oftmals dann sinnvoll, wenn das Kind nicht beitragsfrei in der klassischen Familienversicherung mitversichert werden kann. Die Kosten für Behandlung, Operationen, entsprechende Medikamente und Co. werden bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht direkt und unmittelbar von den Eltern getragen, sondern von der Gesellschaft.
Ob die Kosten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eines Kindes geringer sind als bei der privaten Versicherung hängt von dem jeweiligen Tarif der privaten Krankenversicherung ab. Zum Beispiel: In der Hanseatische Krankenkasse – HEK Kind freiwillig versichern kostet aktuell monatlich 201,24 € pro Monat (Stand 01-2021). Als stabiler gilt die Entwicklung der Kosten über die Jahre dennoch nicht. Die Beiträge speziell für Kinder sind in der letzten Zeit kontinuierlich gestiegen. Diese Tendenz betrifft nicht nur einzelne Krankenkassen, sondern die ganze Branche.
So haben sich die Kosten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland entwickelt
Während der Betrag für ein Kind im Jahr 2017 noch rund 174 Euro betragen hat, kostete die Versicherung im Jahr 2020 bereits rund 192 Euro. Hier handelt es sich um einen Aufschlag von rund 2,55 Prozent. Experten gehen davon aus, dass die Beiträge auch weiterhin steigen werden. So werden im Jahr 2021 die Beiträge im Durchschnitt auf 200,54 Euro pro Monat steigen. Das sind 4,3 Prozent mehr als noch 2020. Wie schnell und stark die Beiträge innerhalb der nächsten Jahre steigen, kann niemand sicher voraussagen. Als Elternteil können Sie davon ausgehen, dass es sich jährlich um Beträge im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich handeln wird. Die Erhöhung gilt unabhängig davon, wie viele Mitglieder einer Familie bei der Krankenkasse versichert sind. Auch Vorerkrankungen oder persönliche Risikofaktoren haben keinen Einfluss auf die Entwicklung der Kosten.
Diese Alternativen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es
Die oben bereits erwähnte Familienversicherung ist eine besonders kostengünstige Alternative. Diese können Sie natürlich nur in Anspruch nehmen, wenn Sie und Ihre Familie die Voraussetzungen erfüllen. Sofern möglich, können Sie zeitnah in die Familienversicherung wechseln und dort darf ihr Kind so lange bleiben, bis es das 18. Lebensjahr vollendet hat oder solange es ein entsprechend niedriges eigenes Einkommen hat. Informieren Sie sich zeitnah über den festgesetzten Betrag.
Ansonsten steht Ihnen die Möglichkeit offen, ihr Kind privat zu versichern. Insbesondere wenn beide Elternteile privat versichert sind, bleibt nur Abschluss einer privaten Krankenversicherung für das Kind als Option. Ist lediglich ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung, richtet sich die Zugehörigkeit der Kinder nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners und dem Einkommen der Elternteile.
Der Wechsel funktioniert in der Regel einfach und schnell. Stellen Sie sich jedoch darauf ein, dass eine Prüfung der Gesundheit des Kindes erfolgt, bevor dieses offiziell in die private Versicherung aufgenommen wird. Nur innerhalb der ersten beiden Monate direkt nach der Geburt können Sie das Kind ohne eine solche Prüfung privat versichern lassen.
Ein Wechsel in die private Versicherung sollte wohl überlegt werden. Zum einen locken die Vorzüge der privaten Krankenversicherung und auch die Beiträge sind meistens relativ gering, da Kinder in der Regel sehr günstige Patienten sind. Allerdings entfällt die Möglichkeit einer kostenfreien Mitversicherung. Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung in Form der Familienversicherung kann auch ergänzend eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden.
Fazit
Sie sehen: Jede Familie sollte individuell für sich entscheiden, welche Form der Versicherung für das eigene Kind die beste Lösung ist. Ausschlaggebend sind die Rahmenbedingungen, die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und die persönlichen Präferenzen.
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